Arbeitsrecht

Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

  • Beratung bei der Wahl der optimalen Form der Anstellung von Arbeitnehmern, insbesondere der Anstellung von Geschäftsführern (Arbeitsverträge, Kooperationsverträge, Managementverträge);
  • Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, insbesondere Anstellungsverträge, Regelungen, Vertraulichkeitsverträge, Konkurrenzverträge;

Laufende Beratung im Bereich des Arbeitsverhältnisses

  • Beratung im Bereich der Optimierung der Anstellung;
  • Begutachtung von existierenden Arbeitsunteralgen;
  • Bearbeitung von entsprechenden Anhängen und Änderungen zu bestehenden Arbeitsverhältnissen;
  • rechtliche Unterstützung bei Rechtsstreiten mit Arbeitnehmern;

Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtliche Unterstützung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsverhältnissen mit Führungspersonal und Mitgliedern der Organe des Unternehmens;
  • Bearbeitung aller Unterlagen, die zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses notwendig sind;
  • Vertretung des Arbeitgebers bei eventuellen Rechtsstreiten mit Arbeitnehmern;