Schuldner in Polen: Wie Verklage ich einen Schuldner in Polen

Wie verklage ich einen Schuldner in Polen

In diesem Artikel finden Sie Informationen zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen in Polen, darunter die Antwort auf die Frage "wie verklage ich einen Schuldner in Polen".

Die Angst vor dem Gerichtsverfahren im Ausland

Nicht einmal der beste Vertrag schützt uns ganz vor einem unehrlichen Vertragspartner. Oft kommt es dazu, dass der Vertrag einerseits ordentlich ausgeführt worden ist, und trotzdem will die Gegenpartei nicht zahlen. In solchen Fällen bleibt meistens nur noch der Weg der gerichtlichen Einholung der ausstehenden Forderung.

Unternehmer habe oft Angst im Ausland vor Gericht zu gehen, da sie keine Ahnung von dem zuständigen Rechtsstand, der Kosten und den Erfolgschancen haben. Wenn sie sich jedoch letztendlich dazu entscheiden kommt die Frage auf: "Wie verklage ich jemanden im Ausland?".

Wenn ein Schuldner nicht zahlen will...

Im Laufe einer gewerblichen Zusammenarbeit kommt es zu verschiedenen Situationen, die dazu führen, dass ein Vertragspartner seinen finanziellen Pflichten aus einem Vertrag nicht nachkommen will. Nicht immer muss die Gegenpartei Unehrlich sein. Unabhängig von dem Grund ist ein Gerichtsverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung oft die einzige Möglichkeit die ausstehende Forderung einzuholen.

Welche Möglichkeiten hat jedoch ein Gläubiger einen Schuldner in Polen zu verklagen? Welche Schritte sollte er unternehmen um seine Forderung so schnell und so kostengünstig wie nur möglich einzuholen.

In erster Reihe sollte jeder Gläubiger vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens versuchen den Schuldner zur Zahlung aufzufordern (mehr zur Belastung des Schuldners mit den Kosten der Zahlungsaufforderung finden Sie hier). Eine schriftliche Zahlungsaufforderung, die per Post an den Sitz des Schuldners geschickt wird, ist in Polen die übliche Vorgehensweise. Polnische Rechtsvorschriften sehen in der Regel keine gesetzliche Zusatzfrist, die einem Schuldner zu erteilen ist. Üblicherweise wird jedoch eine Frist von 3 - 7 Werktage eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist ist es immer gut den Schuldner zusätzlich telefonisch zu ermahnen.

Oft hilft auch eine Zahlungsaufforderung, die im Namen des Unternehmers von einem Anwalt verschickt wird. Dies zeigt, dass der Gläubiger dazu entschlossen ist rechtliche Schritte vorzunehmen, um die Forderung einzuholen.

Wenn auch die Aufforderung nicht hilft, bleibt meist nur noch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.

Das polnische Gerichtsverfahren - Wie verklage ich einen Schuldner

Einen Anwaltszwang gibt es in Polen grundsätzlich nicht (mit wenigen Ausnahmen). Dies bedeutet, dass jeder eine Klage gegen seinen Schuldner bei Gericht einreichen kann, sofern die Klage den Gesetzlichen Ansprüchen entspricht.

Laut Vorschriften muss jede Klageschrift vor allem die Bezeichnung des Gerichtes, den vollen Namen und die Adresse der Parteien und ihrer gesetzlicher Vertreter, die Bezeichnung des Schreibens, den Antrag des Klägers, samt Begründung und Beweismittel, die Unterschrift des Klägers oder seines Vertreters, sowie eine Auflistung aller Anlagen, beinhalten. Gleichzeitig sollte eine Abschrift der Klageschrift, samt Anlagen, beigefügt werden. Diese Abschrift wird anschließend vom Gericht an den Beklagten geschickt.

In bestimmten Fällen (z.B. in Fällen in denen der Streitwert unter PLN 20.000,00 liegt) muss die Klageschrift auf einem vorgegebenen Formular verfasst und eingereicht werden.

Die Klageschrift selbst muss in polnischer Sprache verfasst werden. Eventuelle Beweise wie z.B. Schriftstücke oder Emails müssen nur auf Anfrage des Gerichtes durch einen vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Das zuständige Gericht in dem die Klageschrift einzureichen ist, ist in den meisten Fällen das für den Sitz des Beklagten zuständige Gericht.

Im Fall einer Klage auf Zahlung muss in der Regel eine Gerichtsgebühr i.H.v. 5% des Streitwertes  eingezahlt werden.

Die Dauer des Gerichtsverfahrens selbst hängen von der Komplexität des Sachverhaltes, des Umfanges des Beweismaterials, der Aktivität der Parteien, der Arbeitsbelastung des Gerichtes und oft auch von der Post ab (die Abschrift der Klageschrift und andere Anordnungen des Gerichtes müssen dem Beklagten zugestellt werden). All dies führt dazu, dass ein Gerichtsverfahren von einigen Wochen/Monaten bis sogar einigen Jahren dauern kann. Insbesondere wenn der Kläger ohne Rechtsbeistand handelt, kann das Verfahren länger dauern als üblich. Alle eventuellen Formfehler im Prozessschreiben ziehen das Verfahren in die Länge, da das Gericht jedes mal den Kläger zur Beseitigung dieser Fehler Auffordern muss.

Sobald das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist und das Urteil Rechtskräftig geworden ist (also wenn der Beklagte in der gesetzlichen Frist keine Berufung eingelegt hat), kann der Kläger das Urteil, samt Vollstreckbarkeitsklausel, beim Gericht beantragen und mit diesem Urteil bei einem Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einleiten lassen.

Der Gerichtsvollzieher pfändet anschließend das Vermögen des Schuldners und überweißt die eingeholten Beträge an den Gläubiger bis die gesamte Schuld, samt zugesprochenen Gerichts- und Vollstreckungskosten, eingeholt worden ist.

Zahlungsbescheid anstatt eines Urteils

Kläger haben auch die Möglichkeit eine Klageschrift im Urkundenprozess oder Mahnverfahren einzureichen. Diese Verfahren werden anhand von Unterlagen, die die Existenz der Forderung beweisen, geführt.

Der Hauptvorteil dieser Verfahren ist, dass das Gericht einen Zahlungsbescheid gegen den Beklagten bereits nach Einreichung der Klageschrift erlässt. Der Beklagte erhält somit die Abschrift der Klageschrift gemeinsam mit dem Zahlungsbefehl, der gegen Ihn erlassen worden ist.  Der Zahlungsbefehl verpflichtet den Beklagten entweder dei Forderung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen, oder in der selben Frist Einspruch gegen den Zahlungsbefehl einzureichen.

Im Urkundenprozess bildet ein Zahlungsbescheid zusätzlich einen Sicherungstitel, der ohne Verleihung der Vollstreckbarkeitsklausel vollstreckbar ist.

Der Beklagte kann natürlich versuchen den Zahlungsbescheid vor Gericht anzufechten und falls er erfolgreich sein sollte, so wird ein normales Gerichtsverfahren geführt.

Nichts desto trotz ist der Urkundenprozess und das Mahnverfahren eine schnelle alternative zum ordentlichen Gerichtsverfahren.

Weitere Informationen zum Urkundenprozess und zum Mahnverfahren finden Sie in unserem nächsten Beitrag.

Unterstützung bei Geltendmachung von Forderungen in Polen.

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