Gewerbetätigkeit in Polen: Rechtsformen einer Gewerbetätigkeit in Polen

Rechtsformen einer Gewerbetätigkeit in Polen

Eine Gewerbetätigkeit kann in Polen in verschiedene Rechtsformen geführt werden. Grundsätzlich entschließen sich Unternehmer auf die Form einer Einzelfirma (persönliche Geschäftstätigkeit) oder einer Gesellschaft, wobei in Polen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden wird.

 

Gesellschaftsformen in Polen

Wie bereits oben erwähnt unterscheidet man in Polen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. 

Zu Personengesellschaften gehören: die offene Handelsgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (manchmal wird auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu den Personengesellschaften dazugerechnet).

Zu Kapitalgesellschaften gehören in Polen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft.

Außer der o.g. Gesellschaftsformen können Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland Zweigniederlassungen oder Vertretungen auf dem Gebiet der Republik Polen bilden.

Unten finden Sie die wichtigsten Angaben zu den verschieden Rechtsformen einer Gewerbetätigkeit in Polen.

Einzelfirma

Die einfachste und immer noch am meisten verbreitete Form der Gewerbetätigkeit in Polen ist die Einzelfirma.

Rechtsträger

Bei der Einzelfirma ist der Unternehmer - die natürliche Person - Rechtsträger sämtlicher Pflichten und Rechte.

Registrierung einer Einzelfirma

Die Einzelfirma kann sehr schnell und unkompliziert eingerichtet werden. Es bedarf lediglich der Registrierung im Zentralen Unternehmensregister.

Eigenkapital einer Einzelfirma

Die Einzelfirma besitzt kein Eigenkapital.

Besteuerung einer Einzelfirma

Bei der Einzelfirma wird der Unternehmer - die natürliche Person - mit der Einkommenssteuer belastet.

Unter Umständen kann eine Einzelfirma auch Steuerzahler der Mehrwertsteuer sein.

Die Buchhaltung einer Einzelfirma kann oft in vereinfachter Form geführt werden.

Haftung einer Einzelfirma

Der Unternehmer/Eigentümer der Einzelfirma haften mit seinem gesamtem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Einzelfirma. Somit ist diese Rechtsform bei einem Größeren Geschäftsvolumen nicht ratsam.

Zusammenfassung

Die Einzelfirma eignet sich sehr gut für Kleinunternehmen, bei einem größeren Geschäftsvolumen ist jedoch vor allem im Hinblick auf die persönliche Haftung des Eigentümers, eine andere Rechtsform ratsam.

Personengesellschaften

Personengesellschaften werden in Polen immer öfter als Rechtsform zur Führung einer Gewerbetätigkeit gewählt, obwohl Kapitalgesellschaften weiterhin Vorrang haben.

Aus den Personengesellschaften ist die Kommanditgesellschaft die am meisten verbreitete Rechtsform.

Rechtsträger

Personengesellschaften sind nach polnischem Recht weder natürliche, noch rechtliche Personen, sie besitzen jedoch Rechtsträgerschaft. Dies bedeutet, dass sie Träger von Pflichten und Rechten sein können.

Registrierung einer Personengesellschaft

Die Einrichtung einer Personengesellschaft bedarf u.a. des Abschlusses eines Vertrages vor einem Notar und der Registrierung im Handelsregister, dass durch das entsprechende Registergericht geführt wird.

Eigenkapital einer Personengesellschaft

Personengesellschaften verfügen in der Regel über eigenes Kapital, dass sich grundsätzlich aus Einlagen der Gesellschafter und durch die Gesellschaft erworbenem Gut zusammensetzt.

Bei einer Kommanditgesellschaft muss kein gesetzliches Mindestkapital eingezahlt werden.

Besteuerung einer Personengesellschaft

Personengesellschaften sind keine Steuerzahler im Sinne der Einkommenssteuer. Die Besteuerung mit der Einkommenssteuer erfolgt direkt bei den Gesellschaftern.

Personengesellschaften können unter Umständen Steuerzahler der Mehrwertsteuer sein, was die Notwendigkeit der Registrierung zur Mehrwertsteuer mit sich ziehen kann.

Vertretung einer Personengesellschaft

Grundsätzlich sind alle Gesellschafter einer Personengesellschaft zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

Haftung einer Personengesellschaft

Die Personengesellschaft ist Rechtsträger und verfügt über Eigenkapital. Aus diesem Grund haftet die Gesellschaft für eigene Verbindlichkeiten.

In der Regel haften die Gesellschafter einer Personengesellschaften gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Personengesellschaft, mit Ihrem gesamten Vermögen (eine Ausnahme ist z.B. ein Kommanditist einer Kommanditgesellschaft, der lediglich zur Höhe der eingebrachten Kommanditsumme haftet).

Zusammenfassung

Vorteil einer Personengesellschaft ist vor allem die Tatsache, dass die Gesellschaft Rechtsträger von Pflichten und Rechten ist und über eigenes Kapital verfügt. Hinzu kommt die direkte Besteuerung von Gesellschafter mit der Einkommenssteuer, was eine Doppelbesteuerung vermeiden lässt (einmal der Gesellschaft und einmal der Gesellschafter bei Ausschüttung von Dividenden).

Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft. Dies kann jedoch, durch eine entsprechende Gestaltung der Struktur der Gewerbetätigkeit, reduziert werden.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind weiterhin die am öftesten gewählten Gesellschaftsformen in Polen, darunter ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die am meisten verbreitete Rechtsform.

Rechtsträger

Kapitalgesellschaften sind nach polnischem Recht rechtliche Personen und sind somit Träger von sämtlichen Pflichten und Rechten.

Registrierung einer Kapitalgesellschaft

Die Einrichtung einer Kapitalgesellschaft bedarf u.a. des Abschlusses eines Vertrages vor einem Notar und der Registrierung im Handelsregister, dass durch das entsprechende Registergericht geführt wird.

Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften verfügen über eigenes Kapital, dass sich grundsätzlich aus Einlagen der Gesellschafter und durch die Gesellschaft erworbenem Gut zusammensetzt. Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss ein Mindeststammkapital von PLN 5.000 aufweisen.

Besteuerung einer Kapitalgesellschaft

Sowohl Kapitalgesellschaften, wie auch deren Gesellschafter sind grundsätzlich Steuerzahler im Sinne der Einkommenssteuer.

Dies bedeutet, dass einerseits das Einkommen einer Kapitalgesellschaft mit einer Einkommenssteuer belastet wird und andererseits, sofern anschließend Auszahlungen (Dividenden) an die Gesellschafter ausgezahlt werden, die Auszahlungen, als Einkommen der Gesellschafter, zusätzlich mit einer Einkommenssteuer belastet werden.

Kapitalgesellschaften können unter Umständen Steuerzahler der Mehrwertsteuer sein, was die Notwendigkeit der Registrierung zur Mehrwertsteuer mit sich ziehen kann.

Vertretung einer Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften werden grundsätzlich von Geschäftsführern und Prokuristen vertreten.

Haftung einer Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften haften mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten. Gesellschafter haften lediglich bis zur Höhe der eingebrachten Einlagen.

Unter Umständen können auch Geschäftsführer einer Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft haften.

Zusammenfassung

Kapitalgesellschaften sind rechtliche Personen, die über Eigenkapital verfügen und somit die Gesellschafter von einer eventuellen Haftung für Verbindlichkeiten befreien. Dies führt jedoch dazu, dass alles, was die Gesellschaft erwirbt Eigentum der Gesellschaft ist (und nicht der Gesellschafter). Eine eventuelle spätere Ausschüttung von Gewinnen an Gesellschafter wird zusätzlich mit einer Einkommenssteuer belastet, was bei Personengesellschaften nicht der Fall ist.

Zweigniederlassung / Vertretung

Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland können Zweigniederlassungen oder Vertretungen auf dem Gebiet der Republik Polen bilden.

Bei der Zweigniederlassung und der Vertretung handelt es sich jedoch um sehr eingeschränkte Rechtsformen.

Die Vertretung einer Gesellschaft kann lediglich Werbetätigkeit für die ausländische Gesellschaft leisten.

Im Fall einer Zweigniederlassung wird der Umfang der Gewerbetätigkeit durch den Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft bestimmt (eine Zweigniederlassung kann keine Tätigkeiten ausüben, die nicht im Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft aufgeführt worden sind). Wichtig ist hierbei, dass die Zweigniederlassung keine Rechtsgeschäfte im eigenen Namen abschließen kann. Parteien aller eventuellen Rechtsgeschäfte ist immer die ausländische Gesellschaft, die auch direkt für eventuelle Verbindlichkeiten haftet.

Sowohl eine Zweigniederlassung, wie auch eine Vertretung, muss bei entsprechenden Behörden registriert werden.

Zusammenfassung

Eine Zweigniederlassung ist also eine Alternative für Unternehmer, die ihre Leistungen und Waren zwar direkt in Polen anbieten möchten ohne ein Tochterunternehmen gründen zu müssen, jedoch gleichzeitig eine Präsenz im Land haben wollen.